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Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V.

Die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. hat als eingetragener Verein einen Vorstand, der als Gremium zwischen den Mitgliederversammlungen das oberste Vereinsorgan ist.

Der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. besteht satzungsgemäß aus maximal drei Personen, die nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. Die Vorstandsmitglieder sind also ehrenamtlich tätig.

Derzeit besteht der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. aus:

  • Laura Halding-Hoppenheit
  • Michael Deobald
  • Andreas Winter

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstandsmitglieder sind zu zweit vertretungsberechtigt. Der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. der Mitgliederversammlung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. zugewiesen sind. Er bereitet insbesondere die Mitgliederversammlungen vor und beruft diese ein. Der Vorstand führt sodann die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen aus und erstellt den Rechenschaftsbericht. Der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. ist des Weiteren für den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen mit dem Verein zuständig. Er beschließt auch über die Aufnahme, die Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern.

Die Satzung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. ermächtigt den Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V., eine/n Geschäftsführer/in zu bestellen, der/dem die Erledigung der laufenden Geschäfte des Vorstandes übertragen wird. Der Vorstand kann den/die Geschäftsführer/in sogar ermächtigen, den Verein bei Geschäften mit einem Umfang, der im Anstellungsvertrag der/des Geschäftsführer/in festgelegt ist, im Einzelfall alleine zu vertreten.

Der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt – mindestens jedoch bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist möglich. Wählbar ist jedes Mitglied der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer der/des Ausgeschiedenen wählen. Gelingt dem unvollständigen Vorstand die ergänzende Wahl nicht, bleibt er trotzdem bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung handlungsfähig. Alternativ hat der Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. auch jederzeit die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um die Angelegenheiten des Vereins zu regeln.

Wer Kontakt zum Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. aufnehmen möchte, kann hierzu die E-Mail-Adresse nutzen: vorstand@aidshilfe-stuttgart.de

Und wer Briefpost, Telefon oder Fax bevorzugt:
AIDS-Hilfe Stuttgart e.V., Vorstand, Johannesstr. 19, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711/22469-0, Fax: 0711/22469-99.

(Stand: Juli 2022)